Normativ werden die elektrochemischen Instandsetzungsverfahren in der SIA 269 und EN 1504 aufgeführt. Seit 1998 gibt es in der Schweiz auch eigene KKS-Normen: Die SN EN 12696.
Neben diesen Normenwerken sind in der Schweiz weitere Normen und Richtlinien für den KKS-B gebräuchlich (z.B. C7, Schweizerische Gesellschaft für Korrosion, SGK).
Bereits bei der Planung von KKS-Systemen sind Anforderungen an die Grösse der Schutzzonen, das zu verwendende Material oder die Höhe des vorzusehenden Schutzstromes zu beachten. Für jede Schutzzone wird die elektrische Versorgung detailliert projektiert, dies unter Berücksichtigung von einer homogenen Schutzstromversorgung und den auftretenden Spannungsverlusten. Die KKS-B Installation wird nachvollziehbar in Bauplänen festgehalten.
Während und nach der Ausführung sind zahlreiche Qualitätssicherungsmassnahmen erforderlich, die schriftlich zu dokumentieren sind. So muss beispielsweise geprüft werden, ob die vorhandene Stahlbewehrung durchgängig verbunden ist oder es muss sichergestellt werden, dass sich Anoden und Kathode nicht berühren (=Kurzschluss), ebenfalls wird die elektrische Verdrahtung ausgehend von den Anoden/Kathoden/Sensoren bis zum Gleichrichterschrank nachkontrolliert.
Während dem Betrieb wird normativ ein jährliches Ausschalten des Schutzsystems gefordert, bei welchem die elektrischen Potentialdifferenzen der Messsonden vor und nach dem Ausschalten elektronisch aufgezeichnet werden. Funktioniert der kathodische Schutz, sind zwischen den beiden Zuständen definierte Potentialdifferenzen nachzuweisen.
Mittels elektronischen Monitorings werden sämtliche Messdaten kontinuierlich aufgezeichnet und gespeichert. Die Messdaten können vor Ort bei der Anlage oder mittels Fernwartung abgerufen werden.
Der Zustand der Anlage ist jederzeit bekannt und gibt Auskunft über die Funktionalität des kathodischen Schutzes der Stahlbewehrung. Keine andere Instandsetzungsmassnahme erlaubt diese Möglichkeit zur Gewährleistung einer nicht korrosiven Umgebung im Bereich der Stahlbewehrung.